Gewässerunterhaltungsplan Seidewitz

Aufgabe der Gewässerunterhaltung laut Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) ist es, die Gewässer entsprechend der Bewirtschaftungsziele zu pflegen und zu entwickeln.
Zur Koordinierung und Planung von Unterhaltungsarbeiten für die Seidewitz, ein Gewässer I. Ordnung, wurde ein Gutachten über die erforderlichen Gewässerunterhaltungsmaßnahmen (Gewässerunterhaltungsplan) für die Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen angefertigt.
Auftraggeber: Landestalsperrenverwaltung Sachsen
Planung: 2004-2005