Denkmalpflegerische Zielstellung Areal Burggäßchen 10, Sebnitz
Als Grundlage für eine zu erstellende Nutzungskonzeption beauftragte die Stadtverwaltung Sebnitz eine denkmalpflegerische Zielkonzeption für die Außenanlagen des Gesamtareals um die ehemalige Fabrikantenvilla Burggäßchen 10 in Sebnitz.
Das Areal mit dem Villen-/ Landhausgarten und den Gartenhäusern steht als Gartendenkmal unter Schutz und war zum Zeitpunkt der Konzeptionserarbeitung verfallen und sanierungsbedürftig.
Die Gartenanlagen um die Fabrikantenvilla wurden von Max Bertram (1849-1914), königlich-sächsischer Gartenbaudirektor, entworfen. Bertram realisierte als freischaffender Gartenkünstler und im Auftrag des sächsischen Königshauses zahlreiche gärtnerische Anlagen, die Mehrzahl davon in Sachsen. Dabei folgte er stets den Gestaltungsprinzipien der Lenné-Meyer’schen Schule, die er auch künftigen Generationen zu vermitteln suchte. Er veröffentlichte in seiner Publikation „Gärtnerisches Planzeichnen“ Gartenpläne ausgeführter Anlagen. Die Gartenanlage der Fabrikantenvilla Eugen Kaul in Sebnitz ist darin enthalten. Die ursprüngliche Gestaltung ist in weiten Bereichen heute noch ablesbar.
Die Planung umfasste im Wesentlichen die nachfolgenden Punkte.
- Grundlagenermittlung einschl. Abstimmung eines detaillierten Flächen- und Höhenaufmaßes der stadteigenen Flurstücke mit einem Vermessungsbüro,
- Recherche der Anlagengeschichte, Darstellung der Entwicklung,
- Erfassung und Bewertung des Bestandes an Gehölzen, Grünland, Wegen, Treppen sowie sonst. Ausstattungen nach den Kriterien des gartendenkmalpflegerischen Erhalts und der Verkehrssicherheit,
- daraus folgend die Erstellung eines Planes mit Bereichen die bebaubar wären, einschl. entsprechender Versorgungstrassen und den geschützten Bereichen, in denen keine Bebauung erfolgen sollte,
- Maßnahmenkatalog für die Behandlung des Gartendenkmals, resultierend aus der geschichtlichen Entwicklung der Bestandserfassung.
Planung: 2016-2017